Tagesgeld Fachbegriffe
In diesem Mini-Lexikon möchten wir einige Fachbegriffe zum Thema Tagesgeld und Tagesgeldkonto erläutern und erklären.
Einlagensicherung
Die Einlagensicherung schützt das angelegte Geld im Falle einer
Insolvenz der Bank. Man unterscheidet zwischen der gesetzlichen
Einlagensicherung und freiwilligen Einlagensicherungsfonds.
Gesetzlich ist eine 90 prozentige Sicherung des Geldes
vorgeschrieben. Dies bedeutet man erhält im Insolvenzfall 90
Prozent seines angelegten Geldes wieder zurück. Allerdings ist
dieses auf einen Höchstsatz von 20.000 Euro beschränkt.
Fast alle namenhaften Kreditinstitute sind zusätzlich noch einem freiwilligen Einlagensicherungsfond angeschlossen. Damit ist es möglich 100 Prozent des Geldes abzusichern.
Freistellungsauftrag
Der Freistellungsauftrag ist eine Anweisung an die Bank alle
Zinseinnahmen bis zu der im Auftrag genannten Summe von der
Zinsabschlagssteuer freizustellen. Wurde kein Freistellungsauftrag
gestellt, dann werden sämtliche Zinseinnahmen vorerst mit 30
Prozent besteuert. Ein Freistellungsauftrag ist höchsten bis zur
Höhe des Sparerfreibetrages möglich.
Sparerfreibetrag
Der Sparerfreibetrag ist der Geldbetrag bis zu dem keine Steuern auf
die Zinseinkünfte entfallen. Er beträgt seit 2007 für Ledige
nur noch 750 Euro und für verheiratete Personen 1.500 Euro. Hinzu kommt
noch der Werbungskostenpauschbetrag, so dass die gesamte Summe 801 EUR für
Ledige und 1.602 EUR für Verheiratete beträgt.
Zum Vergleich: 2006 lag der Sparerfreibetrag für Ledige noch bei 1.370 Euro und für Verheiratete bei 2.740 Euro pro Jahr.
Ist der Sparerfreibetrag überschritten, dann werden die Zinseinnahmen aus Tagesgeldkonten mit 30 Prozent besteuert.
Mindestanlagensumme
Der als Mindestanlagensumme genannter Wert muss mindestens auf dem
Tagesgeldkonto eingezahlt werden. Viele Anbieter verzinsen jedoch das
Geld bereits ab dem ersten Euro - ohne eine Mindestanlagensumme.
Referenzkonto
Das Referenzkonto ist ein Girokonto bei einer beliebigen Bank. Es
dient für die Zahlungsabwicklung mit dem Tagesgeldkonto.
Einzahlungen und Rücküberweisungen werden von diesem
Referenzkonto aus getätigt. Das Referenzkonto kann nachträglich
geändert werden, hierzu ist meistens ein schriftlicher Antrag
notwendig.